Was steckt hinter der Pflegereform 2027?
Die Pflegeversicherung soll im Jahr 2027 umfassend reformiert werden. Hintergrund ist das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), mit dem verschiedene Leistungen neu organisiert und an die aktuellen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft angepasst werden sollen. Ziel der Reform ist es, pflegebedürftige Menschen besser zu unterstützen, die häusliche Pflege zu stärken und die Pflegeversicherung langfristig finanziell abzusichern.
Besonders im Fokus stehen Änderungen rund um den Pflegegrad, das Pflegegeld sowie die Entlastungsleistungen. Darüber hinaus sind neue Beratungsangebote, digitale Services und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige vorgesehen.
Da sich das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch in der politischen Beratung befindet, können sich einzelne Regelungen bis zum Inkrafttreten noch ändern. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit geplanten Maßnahmen und erklärt, welche Auswirkungen sie für Pflegebedürftige und ihre Familien haben könnten.
Warum wird die Pflegeversicherung reformiert?
Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Gleichzeitig steigt der Fachkräftemangel in der Pflege, während die Kosten für Pflegeleistungen kontinuierlich zunehmen. Schon heute übernehmen Angehörige einen großen Teil der häuslichen Pflege und stoßen dabei häufig an ihre körperlichen und finanziellen Grenzen.
Mit der Pflegereform soll die Pflegeversicherung deshalb moderner und nachhaltiger aufgestellt werden. Die Politik verfolgt dabei mehrere Ziele gleichzeitig:
- die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig sichern
- pflegende Angehörige stärker entlasten
- bürokratische Abläufe vereinfachen
- digitale Angebote ausbauen
- sowie Leistungen flexibler nutzbar machen
Die Reform soll dabei nicht in erster Linie Leistungen streichen, sondern bestehende Unterstützungsangebote neu strukturieren und besser miteinander verzahnen.
Pflegegrad: Welche Änderungen sind geplant?
Das System mit den fünf Pflegegraden soll grundsätzlich bestehen bleiben. Nach aktuellem Stand sind jedoch Änderungen bei der Begutachtung vorgesehen. Ziel ist es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf künftig noch genauer zu erfassen.
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf könnten für eine Einstufung künftig höhere Anforderungen gelten. Dadurch würden neue Anträge möglicherweise nach anderen Maßstäben bewertet als heute. Auch bei Höherstufungen könnten sich die Begutachtungskriterien ändern.
Welche Anpassungen letztlich beschlossen werden, bleibt jedoch abzuwarten.
Müssen bestehende Pflegegrade neu beantragt werden?
Für Menschen mit einem bereits anerkannten Pflegegrad gibt es zunächst eine wichtige Entwarnung.
Nach aktuellem Stand soll ein umfassender Besitzstandsschutz gelten. Das bedeutet, dass bestehende Pflegegrade ihre Gültigkeit behalten und nicht allein aufgrund der Reform neu bewertet werden.
Die geplanten Änderungen betreffen daher vor allem:
- neue Pflegegrad-Anträge
- zukünftige Höherstufungen
- sowie Erstbegutachtungen nach Inkrafttreten der Reform
Ein bereits bewilligter Pflegegrad muss deshalb voraussichtlich nicht erneut beantragt werden.
Lohnt sich ein Pflegegrad-Antrag noch vor 2027?
Viele Angehörige fragen sich derzeit, ob sie einen Pflegegrad lieber noch vor Inkrafttreten der Reform beantragen sollten.
Nach aktuellem Stand könnten Anträge, die noch vor Inkrafttreten gestellt werden, nach den derzeit gültigen Begutachtungsrichtlinien bewertet werden. Wer bereits heute feststellt, dass sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, sollte deshalb nicht unnötig lange warten.
Besonders sinnvoll kann eine Überprüfung sein, wenn:
- alltägliche Aufgaben zunehmend schwerfallen,
- mehr Hilfe bei der Körperpflege benötigt wird,
- eine stärkere Beaufsichtigung erforderlich ist,
- oder bereits ein Pflegegrad besteht, der möglicherweise nicht mehr zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf passt.
Pflegegeld soll durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden
Eine der größten geplanten Änderungen betrifft das bisherige Pflegegeld.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll das Pflegegeld künftig in einem neuen Entlastungsbudget aufgehen. Dieses Budget soll verschiedene Leistungen bündeln und flexibler nutzbar machen.
Geplant ist unter anderem, dass daraus künftig folgende Leistungen finanziert werden können:
- Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
- anerkannte Betreuungsangebote
- Pflegehilfsmittel
- Verhinderungspflege
- weitere Entlastungsleistungen
Je nach Pflegegrad soll das monatliche Budget unterschiedlich hoch ausfallen. Nach aktuellem Stand sind Beträge zwischen 386 Euro und 1.079 Euro vorgesehen.
Für Menschen, die erstmals einen Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, ist zusätzlich eine Übergangsregelung geplant. In den ersten drei Monaten soll zunächst nur die Hälfte des Budgets zur Verfügung stehen. Erst anschließend kann das vollständige Budget genutzt werden.
Was passiert mit der Verhinderungspflege?
Die bisherige Verhinderungspflege soll nicht entfallen.
Stattdessen ist vorgesehen, sie vollständig in das neue Entlastungsbudget zu integrieren. Dadurch müssten künftig verschiedene Leistungen nicht mehr getrennt beantragt werden.
Für pflegende Angehörige könnte dies den organisatorischen Aufwand deutlich reduzieren.
Änderungen bei Pflegegrad 1
Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sind von der Reform betroffen.
Nach aktuellem Stand soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag entfallen. Stattdessen soll der Schwerpunkt künftig stärker auf Beratung, Prävention und einer frühzeitigen Begleitung liegen.
Unverändert bleiben sollen hingegen Leistungen wie:
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung,
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
- Pflegeberatung,
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Neues Sozialraumbudget
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ist zusätzlich ein sogenanntes Sozialraumbudget vorgesehen.
Dieses Budget soll insbesondere wohnortnahe Unterstützungsangebote finanzieren und den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern.
Nach aktuellem Stand sind vorgesehen:
- 175 Euro monatlich für Pflegegrade 2 bis 5,
- 300 Euro für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre.
Das Budget kann beispielsweise für anerkannte Nachbarschaftshilfen oder niedrigschwellige Betreuungsangebote genutzt werden.
Pflegebegleitung soll deutlich ausgebaut werden
Ein völlig neuer Bestandteil der Reform ist die sogenannte Pflegebegleitung.
Dabei erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig feste Ansprechpartner, die sie bei organisatorischen Fragen unterstützen und durch den Pflegealltag begleiten.
Die Pflegebegleitung soll unter anderem helfen bei:
- der Beantragung von Leistungen,
- der Auswahl geeigneter Hilfsangebote,
- der Organisation der häuslichen Pflege,
- sowie der langfristigen Versorgungsplanung.
Nach aktuellem Stand soll diese Begleitung für Empfänger des neuen Entlastungsbudgets regelmäßig stattfinden.
Überbrückungsbudget für Notfälle
Pflegesituationen können sich von einem Tag auf den anderen ändern.
Fällt eine pflegende Person beispielsweise durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich aus, soll künftig ein neues Überbrückungsbudget kurzfristig finanzielle Unterstützung ermöglichen.
Gedacht ist dieses Budget unter anderem für:
- ambulante Notdienste
- kurzfristige Ersatzpflege
- Kurzzeitpflege
- andere kurzfristig notwendige Unterstützungsleistungen
Pflege-Cockpit: Digitale Verwaltung der Pflegeleistungen
Mit dem sogenannten Pflege-Cockpit soll außerdem ein digitales Portal entstehen, das Pflegebedürftigen und Angehörigen den Zugang zu Leistungen erleichtert.
Geplant sind unter anderem:
- digitale Antragstellungen
- Übersicht über verfügbare Budgets
- Informationen zu bewilligten Leistungen
- regionale Hilfsangebote
- Pflegekurse
- wichtige Ansprechpartner
Dadurch sollen Informationen künftig zentral an einem Ort verfügbar sein.
Pflegekurse bleiben weiterhin erhalten
Eine gute Nachricht gibt es für pflegende Angehörige:
Die bekannten Pflegekurse nach § 45 SGB XI sollen nach aktuellem Stand weiterhin bestehen bleiben.
Sie vermitteln praktische Kenntnisse für den Pflegealltag und helfen Angehörigen dabei, pflegebedürftige Menschen sicher und fachgerecht zu unterstützen.
Jetzt noch die INSENIO Pflegebox beantragen!

Fazit
Die geplante Pflegereform 2027 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Neben einem neuen Entlastungsbudget stehen insbesondere die Pflegebegleitung, digitale Angebote sowie Anpassungen bei der Pflegebegutachtung im Mittelpunkt.
Für Menschen mit einem bereits anerkannten Pflegegrad soll nach aktuellem Stand ein umfassender Besitzstandsschutz gelten. Neue Anträge und Höherstufungen könnten künftig jedoch nach geänderten Kriterien bewertet werden.
Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Regelungen bis zum Inkrafttreten noch ändern. Es empfiehlt sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.
Häufige Fragen (FAQs) zur Pflegereform 2027
Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?
Nach aktuellem Stand soll die Pflegereform Anfang 2027 in Kraft treten. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, können sich einzelne Regelungen bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.
Muss ein Pflegegrad neu beantragt werden?
Nein, für bereits anerkannte Pflegegrade ist nach aktuellem Stand ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Eine automatische Neubewertung soll daher nicht erfolgen.
Wird das Pflegegeld abgeschafft?
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll das Pflegegeld durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden. Die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige soll bestehen bleiben und künftig flexibler genutzt werden können.
Was ändert sich bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag nach aktuellem Stand entfallen. Stattdessen sollen Beratung, Prävention und Pflegebegleitung stärker gefördert werden, während Zuschüsse zur Wohnraumanpassung weiterhin bestehen bleiben sollen.
Sollte man noch vor 2027 einen Pflegegrad beantragen?
Wenn bereits ein erhöhter Unterstützungsbedarf besteht oder eine Höherstufung sinnvoll erscheint, sollte der Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden. Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, den passenden Zeitpunkt und die nächsten Schritte einzuschätzen.