Pflege zu Hause | Welche Hilfe für pflegende Angehörige?

Pflege zu Hause ist eine große Aufgabe. Dafür dürfen Sie auf Unterstützung rechnen. Und die gibt es in vielfältiger Form.

Pflege zu Hause

Die Pflege eines geliebten Menschen zu Hause kann eine sehr erfüllende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Pflegende Angehörige übernehmen oft eine enorme Verantwortung, um sicherzustellen, dass ihre Liebsten die bestmögliche Betreuung erhalten, während sie gleichzeitig ihren Alltag bewältigen müssen. In dieser Situation ist es entscheidend, dass pflegende Angehörige Unterstützung und Hilfe erhalten, um ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten. Eine Vielzahl von Möglichkeiten der Unterstützung stehen zur Verfügung, um pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen die benötigte Hilfe zu bieten. In diesem Beitrag werden wir uns mit den verschiedenen Formen der Hilfe für pflegende Angehörige auseinandersetzen.

Finanzielle staatliche Unterstützung

Je nach Pflegegrad bekommt der Patient – nicht der Pflegende – ein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. Dieses wird ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause übernehmen. Der oder die Gepflegte kann das Geld dann als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.

So viel bekommen Sie je nach Pflegegrad ab Januar 2024!

Pflegegrad 2: 332 Euro im Monat
Pflegegrad 3: 572 Euro im Monat
Pflegegrad 4: 764 Euro im Monat
Pflegegrad 5: 946 Euro im Monat

Soziale Absicherung der pflegenden Person

Pflegende Personen haben Anspruch auf Leistungen zu ihrer sozialen Sicherung. Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 bei ihr Zuhause an mindestens zwei Tagen in der Woche für mindestens zehn Stunden pflegt, ist rechtlich eine Pflegeperson – solange sie das nicht gewerblich ausübt.

Pflege zu Hause und Rentenansprüche

Unter ganz bestimmten Umständen, kann sich die Pflege auch auf die eigene Rente auswirken. Diese Voraussetzungen sind:

Sie müssen die Pflege von mindestens einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 oder höher zu übernehmen. Die Pflegeleistungen müssen dabei mindestens 10 Stunden pro Woche betragen und auf wenigstens zwei Tage verteilt sein. Gleichzeitig dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Es besteht die Möglichkeit, die Pflege mit einer anderen Person zu teilen, jedoch muss jeder Pflegebeteiligte einen Mindestaufwand von 10 Stunden pro Woche erbringen. Die Pflege hat in der häuslichen Umgebung zu erfolgen. Die Pflege muss zudem notwendig sein und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der ausgefüllte Fragebogen von Ihnen eingereicht wurde. Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung. Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss sich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz befinden.

Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart.

Unfallversicherung

Wer als Pflegender einen Kranken in dessen Wohnung pflegt, der ist gesetzlich unfallversichert, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Der Schutz gilt, vergleichbar dem bei Arbeitnehmern, während der Ausübung der pflegerischen Tätigkeit, sowie auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause.

Arbeitslosenversicherung läuft weiter

Wer aus dem Berufsleben aussteigt, um sich um einen Angehörigen zu kümmern, für den bezahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Dauer der Pflege zu Hause. Die Pflegeperson erwirbt so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und falls anschließend die Rückkehr in den Beruf nicht mehr gelingt, besteht ein Anspruch auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.

Verhinderungspflege (Pflegevertretung)

Gerade für pflegende Angehörige ist es wichtig, dass sie auch einmal eine Auszeit nehmen und Urlaub machen können. Die Pflegekasse zahlt dann eine Ersatzpflegekraft für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Das gilt auch für den Fall der Krankheit des oder der Pflegenden. Der Verhinderungspflege Anspruch besteht für maximal sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause bereits mindestens sechs Monate lang ausgeübt wurde. Während des Erholungsurlaubs werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt, der Arbeitslosenversicherungsschutz bleibt ebenfalls erhalten.

Pflege zu Hause: Kurse für Angehörige

Wenn sich Familienmitglieder oder ehrenamtliche Helfer um Pflegebedürftige kümmern, stehen ihnen Schulungskurse zu. Sie bieten den Interessenten praktische Anleitungen und Informationen, Beratung und Unterstützung und werden von der Pflegekasse finanziert. Auf Wunsch findet die Schulung auch bei den Pflege­bedürftigen zu Hause statt.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz sowie dem Familienpflegezeitgesetz und das Pflegeunterstützungsgeld ermöglichen es Berufstätigen, Arbeit und Pflege miteinander zu vereinbaren. Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Er besteht allerdings nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Es ist eine sozialversicherte, aber vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung vom Beruf für höchstens sechs Monate. Das ermöglicht zum Beispiel die uneingeschränkte Betreuung in der letzten Lebensphase.

Wer ist ein naher Angehöriger

Als nahe Angehörige gelten insbesondere: Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Partnerinnen und Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Geschwister der Ehegatten, Ehegatten der Geschwister, Großeltern, Eltern, Schwiegereltern und Stiefeltern, Kinder, Adoptiv- als auch Pflegekinder (auch des Ehegatten oder Lebenspartners), Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Pflege zu Hause und Familienpflegezeit

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich für die Dauer von maximal 24 Monaten freistellen zu lassen, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Bei der Pflege zu Hause müssen Sie nur noch durchschnittlich 15 Stunden in der Woche arbeiten. Dies gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5. Der Rechtsanspruch gilt nur für Betriebe mit mindestens 25 Beschäftigten. Dauer und Umfang der Freistellung werden schriftlich vereinbart, ebenso die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit. Ihr Arbeitgeber hat Ihren Wünschen zu entsprechen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Wenn ein Ihnen nahestehendes Familienmitglied plötzlich krank wird, dürfen Sie zehn Arbeitstage frei nehmen, um die Pflege zu Hause zu organisieren. Das gilt für jeden Arbeitnehmer jeder Betriebsgröße. Der Schutz in der Kranken­-, Pflege­-, Renten­- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.

Pflegeunterstützungsgeld bei Ausfall

Für die Ausfallzeit bekommen Sie Pflegeunterstützungsgeld von 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Der Anspruch auf die zehn Tage kann auch auf mehrere Personen verteilt werden. Das Pflegeunterstützungsgeld muss sofort bei der Pflegekasse oder der Pflegeversicherung beantragt werden. Mit dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit einzureichen.

Entlastungsbetrag bei Pflege zu Hause

Seit 2017 gibt es für alle Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote einzusetzen.

Der Entlastungsbetrag für die Pflege zu Hause soll die Regelleistung der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege ergänzen. Dadurch wird ermöglicht, dass diese Leistungen entweder über einen längeren Zeitraum oder mit einer höheren Frequenz beansprucht werden können.

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Beratung im Pflegestützpunkt

Als Pflegender sind Sie mit einer Menge Fragen konfrontiert – und das oft ziemlich plötzlich, etwa nach einem Schlaganfall. Deshalb gibt es seit 2008 wohnortnahe Beratungsstellen, sogenannte Pflegestützpunkte, die Sie neutral und kostenlos beraten. Hier bekommen Sie Antworten auf die Fragen zur finanziellen Unterstützung, zu stationären Einrichtungen, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Pflegedienst der sogenannten Rund-um-die-Uhr-Pflege. Die Pflegestützpunkte helfen auch bei der Beantragung des Pflegegeldes.
Sie können sich natürlich auch durch professionelle ambulante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen beraten lassen.

Ambulanter Pflegedienst

Sehr oft können Sie als Pflegender die Arbeit nicht alleine bewältigen. Betreuerische und pflegerische Hilfe bei der Pflege von Angehörigen bieten ambulante Pflegedienste. Sie übernehmen die grundpflegerischen Tätigkeiten und die häusliche Krankenpflege wie waschen oder duschen, Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden und zubettgehen. Sie helfen beim Essen und achten auf die richtige Medikamenteneinnahme. Sie übernehmen gegebenenfalls auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie kochen, einkaufen, putzen. Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, übernimmt die Pflegekasse bis zu einer gewissen Höchstgrenze die Kosten für den Pflegedienst.

Die Vorteile ambulanter Pflegedienste

  • Physische und psychische Entlastung der Angehörigen
  • Problemloseres Herangehen, z. B. bei der Intimpflege
  • Gepflegte empfinden weniger Abhängigkeit gegenüber Familienmitgliedern
  • Optimale Gestaltung des Pflegeablaufs
  • Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse
  • Erfahrung mit schwierigen Situationen

Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Osteuropa

Auch osteuropäische, meist polnische Pflegehilfen können eine große Erleichterung bei der Pflege zu Hause sein. Allerdings ist ihr Aufgabenbereich auf hauswirtschaftliche sowie leichte pflegerische Tätigkeiten begrenzt. Sie sollen keinen professionellen Pflegedienst ersetzen. Die Kosten für ausländische Pflegekräfte werden von der Pflegekasse jedoch nicht in vollem Umfang übernommen. Ausländische Haushaltshilfen finden Sie am besten über eine Agentur. Sie kennt sich mit der Finanzierung aus und kann im Bedarfsfall, z. B. bei Krankheit oder Urlaub, auch für schnellen Ersatz sorgen. Außerdem umgehen Sie so rechtliche Probleme wie Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit.

Ehrenamtliche Helfer

Für Pflegepatienten ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte wichtig. Unterstützung kommt von Besuchsdiensten, die von ehrenamtlichen Helfern geleistet werden. Ehrenamtliche Helfer leisten häufig auch Hilfe im Haushalt, bei Einkäufen und kleinen Reparaturen oder bei der Pflege und Betreuung. Die Vermittlung erfolgt durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Beratungsstellen oder Pflegestützpunkten.

Fazit Hilfe für Pflegende

Die Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist von entscheidender Bedeutung, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten, während sie sich um ihre Liebsten kümmern. Durch die Bereitstellung von Entlastungsdiensten, Beratung, Schulungen und finanzieller Unterstützung können pflegende Angehörige die notwendige Hilfe erhalten, um ihre Rolle erfolgreich zu bewältigen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass pflegende Angehörige sich selbst Zeit für Erholung und Selbstfürsorge gönnen, um Erschöpfung und Burnout vorzubeugen. Indem wir pflegende Angehörige unterstützen und ihnen die Anerkennung und Unterstützung zukommen lassen, die sie verdienen, können wir sicherstellen, dass sie weiterhin für ihre Liebsten da sein können, während sie gleichzeitig ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität bewahren.

 


 

Quellen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_RG_Pflege_barr.pdf

https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/stabsstellen/dcfam-service/media/pflege/pflegen_zu_hause.pdf