Inkontinenzmaterial auf Rezept | alles Wissenswerte zur Antragstellung

Unter Inkontinenzmaterial auf Rezept versteht man die Versorgung von Betroffenen durch die Krankenkasse. Mit unseren Erläuterungen wissen Sie, wie ein korrektes Rezept auszusehen hat und was Sie tun können, wenn Sie mal unzufrieden sind.

Inkontinenzmaterial auf Rezept

Inkontinenz Rezept – Was sind die Voraussetzungen?

Inkontinenzmaterial auf Rezept erhalten Sie, wenn eine Inkontinenzform sprich Harn- oder/und Stuhlinkontinenz vorliegt. Steht die Inkontinenz im Zusammenhang mit einer anderen Krankheit, ist eine Versorgung über die Krankenkasse auch möglich. In jedem Fall ist das Vorliegen eines korrekt ausgefüllten Rezepts Voraussetzung.

Wie sieht ein korrektes Inkontinenz-Rezept aus?

Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten Sie über eine Verschreibung, welche Ihr behandelnder Arzt ausstellt. Wobei Hausarzt oder Facharzt, beispielsweise der Urologe, keine Rolle spielt. Achten Sie darauf, dass Ihr Rezept die Verordnungsdauer, Hilfsmittelart und verordnete Menge beinhaltet.

Das gehört in Ihr Rezept bzw. Dauerrezept

  • Verordnungsdauer
  • Hilfsmittelart
  • verordnete Menge
  • Kreuzchen bei Hilfsmittel
  • festgestellte Diagnose
  • Begründung (Beispiel: zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben)

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Rezept Dauer – Was zu beachten ist

Die Verordnungsdauer darf einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr betragen. Längere Zeiträume bzw. zeitlich unbegrenzte Verordnungen sind leider nicht zulässig.

Hilfsmittelart – Was zu beachten ist

Die Hilfsmittelart muss korrekt in Ihrer Verordnung angegeben sein. Dazu übernimmt der Arzt die Bezeichnung oder die Hilfsmittelnummer aus dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis. Auf jeden Fall sind allgemeine Bezeichnungen wie “Inkontinenzmaterial saugend” leider ungültig.

Verordnete Menge – Was zu beachten ist

Beachten Sie genauestens die angegebene Stückzahl pro Tag oder auch pro Monat. Fehlt diese, wird die Krankenkasse wahrscheinlich nur die errechnete Mindestanzahl an Inkontinenzartikeln gelten lassen. Die verordnete Menge wird von Ihrem Arzt abhängig vom Grad Ihrer Inkontinenz ermittelt.

Was muss ich tun, um Inkontinenzmaterial auf Rezept zu erhalten?

Sobald Sie Ihr Rezept in der Hand haben, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Danach werden Ihnen die Krankenkassen-Mitarbeiter eine Auswahl an Lieferanten, sogenannten “Leistungserbringern”, nennen. Denn diese Leistungserbringer nehmen Ihr Rezept entgegen und beliefern Sie nach dieser Verordnung. Bevor der Verordnungszeitraum endet, sollten Sie sich bei Bedarf rechtzeitig um ein neues Rezept kümmern. Schließlich ist das eine gute Gelegenheit, um mit Ihrem Arzt etwaige Veränderungen zu besprechen.

Als “Leistungserbringer” werden Lieferanten bezeichnet, die im Vertrag zu Ihrer Krankenkasse stehen und berechtigt sind, Ihnen Inkontinenzprodukte laut Rezeptverordnung und Vertragsbedingungen zu liefern.

Ablauf

  1. Rezept vom Arzt erstellen lassen
  2. Krankenkasse kontaktieren
  3. Leistungserbringer wählen und Rezept einsenden
  4. Inkontinenzprodukte erhalten
  5. bei Bedarf neues Rezept ausstellen lassen

Wie hoch sind die Zuzahlungen?

Es entstehen bei der Lieferung von Inkontinenzprodukte auf Rezept Zuzahlungen. Zurzeit liegt diese Zuzahlung bei 10 % der Kosten für Inkontinenzmaterial pro Monat. Wobei der Endbetrag nicht mehr als 10 Euro monatlich überschreiten darf. Zusätzlich zu der Zuzahlung kann eine so genannte wirtschaftliche Aufzahlung bei der Wahl von höherwertigen Inkontinenzartikeln entstehen. Die genaue Höhe der Zuzahlung erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.

Mit einem Inkontinenz-Rezept spare ich Kosten oder etwa nicht?

Nicht in jedem Fall! Die INSENIO Redaktion hat in einer internen Umfrage herausgefunden, dass so gut wie alle befragten Kunden zunächst davon ausgehen, dass sie mit einem Inkontinenz-Rezept Kosten sparen. Jedoch haben viele dieser Versicherten entdeckt, dass die Zuzahlung höher ausfallen kann als manch regulärer Kaufpreis auf dem freien Markt. Vergleichen lohnt sich also! Laut INSENIO Erfahrung ergänzen viele Versicherte ihre Basis-Krankenkassenversorgung mit eigens beschafften, höherwertigen Inkontinenzmaterialien, so dass sie rundum gut versorgt bleiben.

Tipp: Ergänzen Sie Ihre Basisversorgung durch die Krankenkasse mit hochwertigen selbst gekauften Inkontinenzprodukten! Die Kaufpreise können niedriger liegen als die Höhe Ihrer Zuzahlung. Vergleichen lohnt sich hier!

Kann ich mir das Inkontinenzmaterial aussuchen?

Nur bedingt. In jedem Fall können Sie mit Ihrem Arzt besprechen, welche Hilfsmittelart am besten zu Ihnen passt. Jedoch kann es sein, dass die Wahl der Marke begrenzt ist. Das liegt daran, dass die Leistungserbringer unterschiedliche Sortimente führen. Daher lohnt es sich, wenn Sie mehrere Leistungserbringer auf ihr Sortiment prüfen.

Was ist, wenn ich mehr Einlagen/Windeln benötige?

Liegt eine starke Inkontinenz vor, kann es sein, dass Betroffene mehr Inkontinenzprodukte verbrauchen als von der Krankenkasse übernommen wird. In diesem Fall lohnt es sich, mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten. Die Mitarbeiter der Krankenkasse werden Ihnen mitteilen, ob und wie eine Ausnahmeregelung möglich ist.

Kann ich Inkontinenz Pants/Windelhosen auf Rezept erhalten?

Ja, Inkontinenz Pants, also Windelhosen kann man auch auf Rezept erhalten. Jedoch sollten Sie eine relativ hohe Aufzahlung erwarten. Denn oft werten Krankenkassen Windelhosen als höherwertige Inkontinenzprodukte. Daher unser Tipp: Vergleichen Sie die Kosten! In manchen Fällen kann die Aufzahlung höher sein als der niedrigste Preis der Windelhose auf dem freien Markt.

Was ist, wenn ich mit dem gelieferten Inkontinenzprodukt unzufrieden bin?

Wenn Sie mit dem gelieferten Inkontinenzmaterial unzufrieden sind, lohnt es sich, beim Leistungserbringer nach Alternativen zu fragen. Auch ein Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer kann eine Lösung sein. Denn Inkontinenzprodukte auf Rezept sollen Ihnen helfen, mehr Lebensqualität zu erreichen.

Kann ich Inkontinenzprodukte über den 40-Euro Betrag abrechnen?

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zugeteilt bekommen haben und Zuhause gepflegt werden, haben ein Anrecht auf max. 40-Euro. Mit diesem Budget können pflegende Angehörige Pflegehilfsmittel einkaufen. Leider zählen Inkontinenzartikel nicht zu diesen Pflegehilfsmitteln. Daher ist eine Verrechnung mit diesen bis zu 40-Euro nicht möglich.

Einlagen und Windeln kann man leider nicht über den 40-Euro Betrag abrechnen. Anders sieht es aus mit Krankenunterlagen und Betteinlagen, die sehr wohl als Pflegehilfsmittel eingestuft werden.

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Unzufriedenheit mit der Basisversorgung

Viele Kunden sind mit der Basisversorgung ihrer Krankenkassen jedoch nicht zufrieden. Dies hat viele verschiedene Gründe. Zum einen ist die Auswahl an Produkten der Leistungserbringer recht klein, so dass man nicht immer ein optimal passendes Produkt in diesem Sortiment findet. Die Qualität der Basisprodukte entspricht häufig nicht dem allgemeinen Premium Standard, den moderne Produkte bieten. Kunden berichten, dass sehr beliebte Produkte, wie die MoliCare Elastic Serie, nicht in dieser Basisversorgung vorgesehen sind, oder auch Vorlagen für schwere Inkontinenz oft nicht verfügbar sind. Auch die Menge der verordneten Inkontinenzhilfsmittel sind oft unzureichend und es müssen zusätzliche Produkte gekauft werden. Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche Aufzahlung für hochwertige Produkte oftmals höher ist, als das Produkt regulär im Handel kostet.

Beispiel Aufzahlung für Super Seni Quatro

15 € je Packung – Aufzahlung an Leistungserbringer

8 € je Packung – INSENIO Preis Selbstzahler

Beispiel Aufzahlung für MoliCare Premium Mobile 10 Tropfen L Sparkarton

52,95 € – Preis Aufzahlung bei einem Vertragspartner

54,95 € – INSENIO Preis Selbstzahler

INSENIO Tipp bei Unzufriedenheit mit der Basisversorgung

“Selbstversorgungspauschale durch Kostenerstattung” beantragen!

Wenn Sie aus oben genannten Gründen mit Ihrer Basisversorgung nicht zurechtkommen und auch eine Mischversorgung aus Rezept und selbst gekauften Produkten nicht zu einer optimalen Versorgung führen, sollten Sie versuchen, mit Ihrer Krankenkasse eine individuelle Lösung zu finden. INSENIO hat die Erfahrung seiner Kunden erfragt und einige berichten von Ausnahmegenehmigungen, die in Form einer Selbstversorgungspauschale durch Kostenerstattung ausgehandelt wurden. Hierbei wird ein individueller Betrag pro Monat ausgehandelt, der von der Krankenkasse übernommen wird. Die Inkontinenzprodukte können dann völlig frei für ein bestimmtes Budget gekauft werden. Dabei müssen Sie allerdings in Vorleistung gehen und die gesammelten Rechnungen jeden Monat bei der Krankenkasse einreichen. Dann wird Ihnen der jeweils ausgehandelte Betrag überwiesen. Bei den Verhandlungen mit der Krankenkasse lohnt es sich nach Erfahrung unserer Kunden, wenn man hartnäckig bleibt und immer wieder nachfragt, auch wenn diese Versorgung zunächst abgelehnt wurde.

Selbstversorgungspauschale im Überblick

  • Je nach Inkontinenzgrad und je nach Krankenkasse erhält ein Versicherter 16 bis 31 EUR monatliches Budget
  • Voraussetzung: Bewilligung der Krankenkasse, ärztliche Verordnung (Rezept), ggf. Zuzahlung, Rechnungen
  • Bewilligungszeitraum unterschiedlich (3 bis 12 Monate möglich)
  • Versandkosten sind von Pauschale ausgeschlossen

Was muss ich als Privatversicherter beachten?

Für Privatversicherte läuft der Prozess etwas anders ab. Denn Privat-Krankenversicherungen bieten verschiedene Tarifmodelle an. Je nach Tarifmodell kann es sein, dass Privatversicherte die Kosten für Inkontinenzprodukte auslegen und im Nachgang die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Somit können Privatversicherte einen Teil oder die vollständigen Kosten erstattet bekommen. Nähere Informationen bieten Ihre Ansprechpartner der Krankenkasse.

Fazit Inkontinenzmaterial auf Rezept

Inkontinenzprodukte auf Rezept sind Ihr gutes Recht! Liegt eine starke Inkontinenz vor, kann das für den einen oder anderen eine finanzielle Belastung darstellen. Daher sollten Sie sich nicht scheuen, Ihren Arzt aufzusuchen und Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.

 

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