Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die von pflegenden Personen beantragt werden kann, wenn aufgrund einer „Verhinderung“ die häusliche Pflege nicht fortgeführt werden kann und ein Pflegeersatz benötigt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Pflege im eigenen Zuhause weitergeführt werden kann und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erhalten bleibt. Denn manchmal ist ein wichtiger Termin nicht aufzuschieben und auch der dringend benötigte Urlaub muss einmal in Anspruch genommen werden. Immer dann, wenn der/die pflegende Angehörige die Pflege selbst gerade nicht ausführen kann, muss sie natürlich für einen Ersatz sorgen. Kommt dieser Ersatz von Fachkräften oder auch aus der Familie, dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft, kann die Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht allerdings erst ab Pflegegrad 2. Die Kosten für die Ersatzpflege werden dabei bis zu einem bestimmten Satz erstattet.

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Wofür gibt es Verhinderungspflege?

Einen Menschen im häuslichen Umfeld zu pflegen, verlangt von der pflegenden Person sehr viel ab. Eigene Bedürfnisse treten in den Hintergrund und es bleibt für das eigene Leben sehr wenig Zeit. Mit der Verhinderungspflege wurde eine Möglichkeit geschaffen, diese Lücke zu schließen und pflegenden Angehörigen/nahestehenden Menschen eine Auszeit von der Pflege zu verschaffen. Dabei sind sowohl Urlaub als auch kurzfristige Termine eingeschlossen. Deshalb wird zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege unterschieden. Die beanspruchten Kosten werden immer jeweils vom Gesamtbudget des Jahres abgezogen.

Gründe für stundenweise Ersatzpflege

  • Arztbesuche
  • Erledigungen
  • Kurse im Freizeit oder beruflichen Bereich
  • Weiterbildungen (keine regelmäßigen Arbeitszeiten)
  • Sportkurse
  • Freizeitaktivitäten (Kino, Verabredung etc.)

Gründe für tageweise Ersatzpflege

  • Urlaub
  • Krankenhaus, oder Reha-Aufenthalte
  • Erholungstage

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Es gelten allerdings einige Voraussetzungen für die Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege setzt voraus, dass Pflegegeld in Anspruch genommen wird und dass mindestens Pflegegrad 2 besteht. Zudem darf die Entlastung nicht zum regelmäßigen, pflegerischen Alltag gehören, beispielsweise durch eine Berufstätigkeit oder Schichtarbeit. Die Entlastung muss also zeitlich begrenzt sein. Auch darf die regelmäßige Pflege nicht von einem ausschließlich in Anspruch genommenen Pflegedienst ausgeführt werden, da bei einer professionellen Pflegeleistung kein Pflegender „verhindert“ ist.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • die zu pflegende Person wird regelmäßig von einem Verwandten, Freund oder ehrenamtlichen Helfer in häuslicher Umgebung gepflegt
  • es besteht mindestens Pflegegrad 2 und Pflegegeld wird bereits bezogen
  • die Entlastung muss zeitlich begrenzt sein und darf nicht regelmäßig für bspw. Arbeitsschichten in Anspruch genommen werden
  • die Pflege darf nicht regelmäßig und ausschließlich von einem Pflegedienst geleistet werden. Während der Verhinderungspflege ist dies jedoch möglich!

Wie wird die Verhinderungspflege berechnet?

Bei der Berechnung der Verhinderungspflege werden zwei unterschiedliche Berechnungen herangezogen. Zum einen für die Ersatzpflege durch nahe Angehörige, oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Und zum Anderen für die Ersatzpflege durch Personen, die nicht mit der zu pflegenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihr wohnen.

Nahe Verwandte der pflegebedürftigen PersonEltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkel
Entfernte VerwandteNichten, Neffen, Onkel, Tanten, Cousins oder Cousinen

Leistungen für nahe Verwandte oder in häuslicher Gemeinschaft Lebende

Es wird maximal der 1,5-fache Satz des Pflegegeldes bezahlt. Je nach Pflegegrad ist dieser Betrag unterschiedlich. Für die Aufstockung durch Verdienstausfall und Fahrtkosten etc. müssen sie nachweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind.

Pflegegrad 2:
520,50 Euro + optional Verdienstausfall und Fahrtkosten + optional Kurzzeitpflege-Budget

Pflegegrad 3:
898,50 Euro + optional Verdienstausfall und Fahrtkosten + optional Kurzzeitpflege-Budget

Pflegegrad 4:
1.200 Euro + optional Verdienstausfall und Fahrtkosten + optional Kurzzeitpflege-Budget

Pflegegrad 5:
1.485 Euro + optional Verdienstausfall und Fahrtkosten + optional Kurzzeitpflege-Budget

Leistungen für entfernte/nicht Verwandte oder Pflegedienste

Entfernte Verwandte/nicht Verwandte oder Pflegedienste können bis zu 1.685 Euro Verhinderungspflege + optional Kurzzeitpflegebudget erhalten.

Diese Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege

Zur Grundpflege und Behandlungspflege, die im Rahmen einer Ersatzpflege erfolgt, gehören folgende Tätigkeiten:

  • die Körperpflege mit Mundpflege und Zahnpflege
  • Unterstützung beim Toilettengang, oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial
  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe bei Bewegung
  • Essenszubereitung und oder Fütterung
  • Hilfe im Haushalt, Reinigungsarbeiten
  • Medikamentengabe (auch die Vorbereitung der Medikamente)

Kombination Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (Neu in 2025)

Man kann die Leistungen der Pflegeversicherung auch kombinieren. Durch die Zusammenlegung des Budgets von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kann man auf einen Gesamtbetrag von 3.539 Euro jährlich kommen. Dieser kann flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden.

Beantragung Verhinderungspflege

Zunächst müssen Sie Ihre Pflegekasse kontaktieren und um das Antragsformular bitten. Einige Pflegekassen bieten diese Formulare auch online zum Download an. Dieses füllen Sie vollständig aus und schicken es zurück an Ihre Pflegekasse. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen untergeordnet. Dies bedeutet, dass Sie automatisch der angegliederten Pflegekasse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zugeordnet sind. Jede Krankenkasse hat dementsprechend eine eigene Pflegekasse eingerichtet.

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Zuletzt geändert:

Quellen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/verhinderungspflege-zeitlich-begrenzte-auszeit-von-der-pflege-10386

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/56_Leistungen_Pflegebeduerftige/564_Kurzzeit_Verhinderungspflege/564_kurzzeit_verhinderungspflege_node.html

Nora Rost ist studierte Pflegewissenschaftlerin, Krankenschwester und Redakteurin bei INSENIO. Seit 2015 berät sie Betroffene und pflegende Angehörige zu Inkontinenz und Pflege. Ihr wertvolles Wissen und die jahrelange Erfahrung aus Kliniken und Pflegeheimen dokumentiert sie im INSENIO Ratgeber in umfangreichen Ratgeber-Texten.