Pflegegrad 4 | Ihre Ansprüche im Überblick

Bei Ihnen wurde Pflegegrad 4 festgestellt? Dann können Sie zahlreiche Unterstützungen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich hier über weitere Details.

Pflegegrad 4 – alle Leistungen im Überblick

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Alle Antragsteller auf Pflegeleistungen werden auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Dazu verwendet der medizinische Dienst (MD) einen Fragenkatalog, nach dem die Prüfer Punkte vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher sind die Beeinträchtigungen und der entsprechende Pflegegrad. Die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Begutachtung 70 und 90 Punkte erreicht. Die betroffene Person wird dadurch in den vierten Pflegegrad eingeteilt.

Geld- und Sachleistungen für Pflegegrad 4

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer Zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 764 Euro. Wenn Pflegebedürftige Zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, stehen ihnen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung Pflegesachleistungen in Höhe von 1.778 Euro pro Monat zu.

Nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen:
Wer die Sachleistungen für die professionelle Pflege nicht voll ausschöpft, kann 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.

125 Euro Entlastungsbetrag

Alle Hilfs- und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten zudem einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit können z. B. Haushaltshilfen bezahlt werden, die beim Putzen der Wohnung oder beim Einkaufen helfen.

1.774 Euro für Kurzzeitpflege

Wenn Sie mit Pflegegrad 4 zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim brauchen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse für maximal 8 Wochen im Jahr einen Zuschuss von bis zu 1.774 Euro.

Verhinderungspflege max. 6 Wochen

Wenn die Personen, die Sie pflegen, durch Urlaub oder Krankheit diese Arbeit zeitweise nicht mehr machen können, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro für maximal 6 Wochen im Jahr. Damit können Sie einen ambulanten Pflegedienst bezahlen.

Tagespflege und stationäre Pflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten für die Versorgung in einer teilstationären Einrichtung für die Tagespflege 1.612 Euro im Monat. Die Zuschüsse zahlen Pflegekassen zusätzlich zum Pflegegeld, sie werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Für die stationäre Pflege in einem Heim erhalten Pflegebedürftige pro Monat 1.775 Euro.

Allgemeine Informationen zu den Pflegegraden wie Antragstellung, Begutachtung und Einstufung finden Sie in diesem Artikel.

Weitere Leistungen bei der Pflege Zuhause

Unter den weiteren Leistungen bei der Pflege zu Hause fallen: Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems, Zuschüsse für altersgerechte Umbauten, z. B. den Einbau eines Treppenlifts und kostenlose Beratungsbesuche und Pflegegkurse. Ein Pauschalbetrag von monatlich 40 Euro zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel steht Ihnen bei Pflegegrad 4 zu. Dazu gehören Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.

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Alle Pflegegrade im Überblick