Pflegegrad 2 | was Ihnen zusteht

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen zahlreiche Unterstützungen zu. Lesen Sie hier, was und wie viel Sie bei häuslicher Pflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege erhalten.

Voraussetzungen Pflegegrad 2

Als Versicherte einer Pflegeversicherung haben sie in einer Pflegesituation Anspruch auf Sach- und Geldleistungen der Pflegekasse. Die Leistungen richten sich nach der Beeinträchtigung der vorhandenen Selbstständigkeit in insgesamt fünf verschiedene Pflegegraden. Beim Pflegegrad 2 handelt es sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Einstufung zum Pflegegrad 2 liegt vor, wenn bei der persönlichen Begutachtung des medizinischen Diensts zwischen 27 und 47,5 Punkte erreicht werden.

Alles Wichtige zu Einstufung und Begutachtung finden sie in diesem Artikel

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Wenn Sie mit Pflegegrad 2 eingestuft werden, haben Sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde Anspruch auf das Pflegegeld. Die häusliche Pflege kann auch durch ehrenamtliche Helfer erfolgen. Das Pflegegeld beträgt ab Januar 2024 monatlich 332 Euro.

Pflegesachleistungen bei Versorgung durch Pflegedienst

Bei Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Monatlich dürfen diese Dienstleistungen 761 Euro kosten. Die Dienste des ambulanten Pflegedienstes werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel

Sie können einen Betrag von monatlich max. 40 Euro für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel erhalten. Dazu gehören etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzunterlagen. Weitere Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen bzw. dem pflegenden Angehörigen die Pflege erleichtern, sind im jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung einsehbar.

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Entlastungsbetrag von 125 Euro

Zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung kommt noch der zweckgebundene Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro dazu. Der Betrag steht dem Pflegebedürftigen nur für gewisse Ausgaben zur Verfügung. Das könnte die Betreuung der Haustiere sein oder die Begleitung beim Besuch von Veranstaltungen.

Kurzzeitpflege max. 1.774 Euro

Benötigt ein Pflegebedürftiger professionelle Kurzzeitpflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, erhält er von der Pflegekasse für bis zu 8 Wochen im Jahr maximal 1.774 Euro als Zuschuss.

Verhinderungspflege von 1.612 Euro

Für Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen oder Freunde gibt die Pflegekasse einen Zuschuss von 1.612 Euro für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr.

Tagespflege von 689 Euro

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten für die Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistungen monatlich 689 Euro.

Alle Pflegegrade im Überblick finden Sie in diesem Artikel.

Stationäre Pflege 770 Euro

Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten monatlich 770 Euro für die stationäre Versorgung im Pflegeheim. Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Pflegeheim Bewohnerinnen und -bewohner einrichtungseinheitliche Eigenanteile (kurz: EEE) zusätzlich zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil bleibt unabhängig vom Pflegegrad einheitlich gleich hoch.

Wohnraumanpassung und Wohngruppenzuschuss

Wie bereits bei Pflegegrad 1 gibt es für den zweiten Pflegegrad eine einmalige Wohnraumanpassung von 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen, z.B. eines Treppenlifts oder des Badezimmers. Zudem gibt es einen Wohngruppenzuschuss für ambulant betreute Wohngemeinschaften von 214 Euro pro Monat und pro Person (gilt für maximal 4 Personen), sowie einen Einrichtungszuschuss von einmalig 2.500 Euro pro Person (höchstens 10.000 € pro Wohngruppe).

Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 2

Alle Pflegegrade im Überblick