Voraussetzungen Pflegegrad 2
Als Versicherte einer Pflegeversicherung haben sie in einer Pflegesituation Anspruch auf Sach- und Geldleistungen der Pflegekasse. Die Leistungen richten sich nach der Beeinträchtigung der vorhandenen Selbstständigkeit in insgesamt fünf verschiedene Pflegegraden. Beim Pflegegrad 2 handelt es sich dabei um eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einstufung zum Pflegegrad 2 liegt vor, wenn bei der persönlichen Begutachtung des medizinischen Diensts zwischen 27 und 47,5 Punkte erreicht werden.
Alles Wichtige zu Einstufung und Begutachtung finden sie in diesem Artikel
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Wenn Sie mit Pflegegrad 2 eingestuft werden, haben Sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde Anspruch auf das Pflegegeld. Die häusliche Pflege kann auch durch ehrenamtliche Helfer erfolgen. Das Pflegegeld beträgt ab Januar 2025 monatlich 347 Euro.

Pflegesachleistungen bei Versorgung durch Pflegedienst
Bei Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Monatlich dürfen diese Dienstleistungen 796 Euro kosten. Die Dienste des ambulanten Pflegedienstes werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel
Sie können einen Betrag von monatlich max. 42 Euro für den Verbrauch bestimmter Hilfsmittel erhalten. Dazu gehören etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzunterlagen. Weitere Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen bzw. dem pflegenden Angehörigen die Pflege erleichtern, sind im jeweiligen Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog der Krankenversicherung einsehbar.
Entlastungsbetrag von 131 Euro
Zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung kommt noch der zweckgebundene Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro dazu. Der Betrag steht dem Pflegebedürftigen nur für gewisse Ausgaben zur Verfügung. Das könnte die Betreuung der Haustiere sein oder die Begleitung beim Besuch von Veranstaltungen.
Kurzzeitpflege max. 1.854 Euro
Benötigt ein Pflegebedürftiger professionelle Kurzzeitpflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, erhält er von der Pflegekasse für bis zu 8 Wochen im Jahr maximal 1.854 Euro als Zuschuss.
Verhinderungspflege von 1.685 Euro
Für Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen oder Freunde gibt die Pflegekasse einen Zuschuss von 1.685 Euro für maximal 8 Wochen im Kalenderjahr.
Tagespflege von 721 Euro
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten für die Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Pflegeleistungen monatlich 721 Euro.
Alle Pflegegrade im Überblick finden Sie in diesem Artikel.
Stationäre Pflege 805 Euro
Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten monatlich 805 Euro für die stationäre Versorgung im Pflegeheim. Unabhängig von ihrem Pflegegrad müssen alle Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner einrichtungseinheitliche Eigenanteile (kurz: EEE) zusätzlich zum Pflegesatz ihres Alten- oder Pflegeheims zahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil bleibt unabhängig vom Pflegegrad einheitlich gleich hoch.
Wohnraumanpassung und Wohngruppenzuschuss
Wie bereits bei Pflegegrad 1 gibt es für den zweiten Pflegegrad eine einmalige Wohnraumanpassung von 4.180 Euro für Umbaumaßnahmen, z.B. eines Treppenlifts oder des Badezimmers. Zudem gibt es einen Wohngruppenzuschuss für ambulant betreute Wohngemeinschaften von 224 Euro pro Monat und pro Person (gilt für maximal 4 Personen), sowie einen Einrichtungszuschuss von einmalig 2.613 Euro pro Person.
Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 2

Alle Pflegegrade im Überblick
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