Pflegezusatzversicherung | Sinnvoll die Pflegelücke zu schließen?

Eine Pflegezusatzversicherung hilft, die finanziellen Belastungen bei Pflegebedürftigkeit abzumildern. Aber macht sie für jeden Sinn? Gibt es Alternativen? Wir klären auf!

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Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die allgemeine Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die Kosten für pflegebedingte Leistungen zu decken. Allerdings können die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung oft nicht alle Kosten abdecken, insbesondere wenn es um höhere Pflegegrade oder spezielle Pflegeleistungen geht. Die Pflegezusatzversicherung tritt in solchen Fällen als private Ergänzung zur staatlichen Pflegeversicherung auf. Sie bietet zusätzliche Leistungen und finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, um beispielsweise die Kosten für eine häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel oder die Pflege in speziellen Einrichtungen zu decken.

Es gibt allerdings verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen, darunter die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung. Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag sehr variieren. Es ist deshalb wichtig, die Verträge vorher sorgfältig zu prüfen und sich gut zu informieren, bevor man sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet.

Bedenken Sie: Die Pflegezusatzversicherung läuft, einmal abgeschlossen, ein Leben lang. Kündigt man den Vertrag, so entfallen die Leistungen und das eingezahlte Geld ist weg. (Ausnahme: Pflegerentenversicherung) Die Beiträge können im Laufe der Zeit zudem deutlich ansteigen. Wenn Sie einmal in finanzielle Engpässe kommen, dann kann dies zum Problem werden.

Was zahlt die gesetzliche Pflegekasse?

Die staatliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege. Je nachdem, welchen Pflegegrad Sie haben, beteiligt sie sich an den Kosten in Form eines monatlichen Beitrags. Die Höhe der Unterstützung richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Haben Sie einen hohen Pflegegrad, bezahlt auch die Pflegekasse mehr.

Pflegegrad Pflege zu Hause (privat) Pflege zu Hause (professionell) vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 332 Euro 761 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 572 Euro 1.432 Euro 1.262 Euro
Pflegegrad 4 764 Euro 1.778 Euro 1.775 Euro
Pflegegrad 5 946 Euro 2.200 Euro 2.005 Euro

Leider decken diese Zuschüsse die Kosten einer tatsächlichen Pflege in der Regel nicht. Alles, was an Pflegekosten hinzukommt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Sprich, Sie müssen Ihr Vermögen, Ihren Besitz und damit das eventuelle Erbe für die eigene Pflege einsetzen. Reicht Ihr Geld und die Rente nicht aus, um die Kosten zu bestreiten, wird zunächst geprüft, ob Ehepartner oder Kinder unterhaltspflichtig sind.

Verdienen die Kinder allerdings nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr, müssen Sie die Eltern nicht finanziell unterstützen und das Sozialamt springt ein.

Seit 2020 müssen Kinder sich erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Dies regelt das Angehörigenentlastungsgesetz.

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Unterschiede der Pflegezusatzversicherungen

Pflegetagegeldversicherung

Leistung: Der Versicherer zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein vereinbartes Tagegeld. Dieses Tagegeld kann für die Kosten der Pflege, aber auch für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für die Betreuung von Angehörigen oder die Finanzierung einer barrierefreien Wohnung.

Flexibilität: Der Versicherte kann das Geld frei verwenden, um Pflegekosten zu decken.

Darauf im Vertrag achten: Beitragsbefreiung im Pflegefall; die gesetzliche Pflegeversicherung stellt die Pflegebedürftigkeit fest; Tagegeld für Pflegeheim in Stufen 2-5 gleich hoch wählen.


Pflegekostenversicherung

Leistungen: Der Versicherer übernimmt nur die Kosten für nachgewiesene Pflegeleistungen, z. B. für die Pflege in einem Heim oder für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Entweder einen bestimmten Prozentsatz der Restkosten, oder bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.

Flexibilität: Die Leistungen werden im Voraus festgelegt und orientieren sich an den tatsächlichen Pflegekosten.

Darauf im Vertrag achten: Kosten der Verpflegung (Essen) und Unterkunft im Heim werden meist nicht übernommen.


Pflegerentenversicherung:

Leistungen: Statt eines Tagegeldes wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn Pflegebedarf besteht.

Flexibilität: Die Auszahlung kann frei eingesetzt werden. Die Pflegerente bietet eine langfristige finanzielle Absicherung im Pflegefall. Die Beiträge sind in der Regel stabil.

Darauf im Vertrag achten: Denken Sie trotz Beitragsstabilität an die zukünftige Inflation; Bei Pflegebedürftigkeit auf Beitragsbefreiung achten; Bei Kündigung sollten die Einzahlungen nicht verloren gehen.


Pflege-Bahr (staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung):

Leistung: Diese Form der Pflegezusatzversicherung ist staatlich gefördert und bietet einen Basisschutz für Pflegebedürftige. Die Anbieter dürfen niemanden ablehnen. Es wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

Förderung: Der Staat gewährt Zuschüsse zu den Beiträgen. Das Tagegeld reicht hier aber oft nicht aus.

Darauf achten: Die Beiträge sind recht hoch und die Leistungen eher gering!

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Die Höhe der Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. vom Alter des Versicherten, dem Pflegegrad und dem gewählten Tarif. Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Eine Pflegetagegeldversicherung ist zwar weniger flexibel bei finanziellen Engpässen, dafür kostet sie aber weniger als eine Pflegerentenversicherung. Man muss sich generell klarmachen:

Eine Pflegezusatzversicherung sollte man sich langfristig leisten können.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Immer mehr Menschen benötigen im Alter eine Form der Pflege. Dies hängt sicher auch mit dem Älterwerden der Bevölkerung zusammen. Ob eine Pflegezusatzversicherung aber sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation ab. Zudem lässt sich schwer einschätzen, wie hoch der Pflegebedarf im Alter tatsächlich sein wird, wann und ob er dann überhaupt benötigt wird.

Bevor abschließend entschieden werden kann, ob sich diese Versicherung für Sie lohnt, sollten Sie sich überlegen, ob Sie auch anders vorsorgen können. Besitzen Sie Vermögen? Haben Sie Mieteinnahmen, oder können diese im Alter generieren, indem Sie Ihre Immobilie vermieten? Werden Sie erben? Haben Sie eine Altersvorsorge? Wenn Sie noch jung sind, können Sie auch einen Sparplan selbst erstellen!

Nicht jeder wird im Alter pflegebedürftig und die private Vorsorge ist in diesem Fall sinnvoller: sie ist auch nutzbar, wenn kein Pflegefall eintritt!

Dann müssen Sie sich fragen, ob Sie sich die Pflegezusatzversicherung auf Dauer leisten können. Besonders Pflegetagegeld und Pflegerentenversicherungen sind nicht gerade günstig. Bei einigen Versicherern muss sogar weitergezahlt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Sind Sie sicher, dass Sie für die nächsten 30 Jahre oder mehr eine Versicherungssumme zahlen können? Dies ist eine entscheidende Frage! Zudem erhöhen sich die Beiträge im Laufe der Jahre oft deutlich. Wenn diese Ihnen zu hoch werden, können Sie nicht einfach kündigen.

Für Menschen mit einem gewissen Vermögen, das sie auch weitervererben möchten und die sich auf Dauer recht hohe Beiträge leisten können, kann die Pflegezusatzversicherung aber dennoch eine gute Wahl sein.

Wenn eine solche Versicherung nun in Frage kommt, raten wir eher zu einer Pflegerentenversicherung, wenn man sich diese leisten kann, oder alternativ zu einer Pflegetagegeldversicherung, wenn man sich sicher ist, diese bis zum Ende zahlen zu können.

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Wie kann ich mich sonst absichern? Was sind die Alternativen?

Generell sollte man sich, bevor man eine Pflegezusatzversicherung in Betracht zieht, erst einmal andere wichtige Vorsorgen treffen. Dazu gehören Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflichtversicherungen und die Altersvorsorge im Allgemeinen. Über eine Altersvorsorge kann frei verfügt und auch für die Pflege eingesetzt werden.

Auch eine Immobilie ist eine gute Absicherung, denn sie kann vermietet werden! Die Einnahmen daraus können wiederum in die Pflege fließen.

Haben Sie keinen finanziellen Spielraum und rechnen damit, im Alter keine Rücklagen zu haben, so wird im Notfall auch immer das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Denn die Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro einspringen. Sie selbst dürfen auch immer einen Notgroschen von 5.000 Euro auf dem Konto als Schonvermögen behalten. Bei Ehepaaren sind es 10.000 Euro. Niemand muss fürchten, ohne Pflege und Hilfe alt zu werden.

Fazit Pflegezusatzversicherung

Ob sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnt, sollten Sie vorher gut abwägen. Lesen Sie alle Vertragsunterlagen immer vorher genau durch und vergleichen die Leistungen der einzelnen Versicherer. Wenn Sie genügend Vermögen oder Zeit haben, empfehlen wir sich anderweitig für das Alter abzusichern. Berufsunfähigkeitsversicherungen und Altersvorsorgen sind eine flexiblere Möglichkeit im Notfall die Pflege zu bestreiten.

 


 

 

Quellen

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-05/RZ_Langflyer_Pflegezusatzversicherung_TH.pdf

https://www.test.de/Pflegetagegeldversicherungen-im-Vergleich-4837475-4835719/